Starke betriebliche Vorsorge für Ihre Mitarbeitenden
Verkehrsrente: Die Direktversicherung der DEVK
Starke betriebliche Vorsorge für Ihre Mitarbeitenden:
Verkehrsrente: Die Direktversicherung der DEVK


für Mitglieder

Einfache und effiziente Vorsorge
für Ihre Mitarbeiter

Die DEVK-Direktversicherung:
drei Beteiligte – eine starke Lösung
Die Direktversicherung (DV) ist eine Rentenversicherung, die von Ihnen als Arbeitgeber abgeschlossen wird. Es bestehen drei Möglichkeiten der Finanzierung:
Sie leisten als Arbeitgeber die Beiträge zusätzlich zum Gehalt (arbeitgeberfinanziert),
die Zahlungen werden im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Gehalt in den Vertrag eingebracht oder
Sie leisten einen Zuschuss zu den Beiträgen Ihrer Mitarbeitenden (Mischfinanzierung).
Motivation und Rechtsanspruch
Versicherungsnehmer
versicherte Person

Der Arbeitgeberzuschuss –
eine Chance für alle

Extra viel betriebliche Versorgung* für extra wenig Nettoaufwand
Ihre Mitarbeitenden können bis zu 302 Euro (4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) 2024) monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei in die Direktversicherung investieren. Im Einvernehmen mit Ihnen als Arbeitgeber können weitere 4 Prozent der BBG West steuerfrei eingezahlt werden. Dieser Betrag verringert sich um die Beiträge, die für eine Direktversicherung (vor dem 1. Januar 2005) nach § 40b Absatz 1 und 2 EStG genutzt werden.
* Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach § 22 Nr. 5 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Leistungsempfangende, die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben für sämtliche Kapital- und Rentenleistungen aus der bAV den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen.
Vorteile der Entgeltumwandlung
ohne betriebliche Altersvorsorge | mit betrieblicher Altersvorsorge | |
Bruttomonatsentgelt | 3.500,00 € | 3.500,00 € |
Steuern gesamt | 471,69 € | 445,89 € |
Sozialabgaben gesamt | 736,75 € | 715,70 € |
Nettomonatsgehalt | 2.291,56 € | – |
Umwandlungsbetrag DV | – | 100,00 € |
Auszahlungsbetrag | 2.291,56 € | 2.238,41 € |
Differenz zum bisherigen Nettoeinkommen | 0,00 € | 53,15 € |
Arbeitgeberzuschuss DV (15 %) | 0,00 € | 15,00 € |
Vorteile der Direktversicherung im BetriebsÂrentenÂstärkungsÂgesetz –
gemeinsam sind Sie ein starkes Team!

Arbeitgeber
Erfüllung des Rechtsanspruchs auf betriebliche Altersvorsorge
minimaler Verwaltungsaufwand
keine Sozialabgaben im Rahmen der 4-Prozent-Grenze
keine Insolvenzbeiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein
keine zusätzlichen Verwaltungskosten
Versorgungsansprüche müssen nicht bilanziert werden
Auslagerung der Versorgungspflichten und -risiken
Einfache Mitgabe bei Arbeitgeberwechsel ohne Belastung für Sie
Beiträge sind Betriebsausgaben
Steuervorteile nutzen
flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Mitarbeitende motivieren und binden

Arbeitnehmende
Hohe Steuerersparnisse: Bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) plus bis zu weitere 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können steuerfrei eingezahlt werden
keine Sozialabgaben auf die Beiträge im Rahmen der 4-Prozent-Grenze
Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mind. 15 Prozent, sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsabgaben einspart
Besteuerung der Leistungen erst im Leistungsfall und dies zu einem meist geringeren Steuersatz
optimale Gestaltungsmöglichkeiten durch flexible Beitragszahlung und flexiblen Rentenbeginn
direkter Leistungsanspruch gegenüber der Direktversicherung
Wahlmöglichkeit einer Kapitalzahlung anstelle einer lebenslangen Altersrente
einfache Mitnahme des Versorgungsanspruches bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
VERKEHRSRENTE
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