Starke betriebliche Vorsorge für Ihre Mitarbeitenden

Verkehrsrente: Die Direktversicherung der DEVK

Starke betriebliche Vorsorge für Ihre Mitarbeitenden:
Verkehrsrente: Die Direktversicherung der DEVK

Exklusiv
für Mitglieder

Einfache und effiziente Vorsorge
für Ihre Mitarbeiter

Ihre Mitarbeitenden können sich nicht mehr nur auf die gesetzliche Rente verlassen. Unterstützen Sie sie als Arbeitgeber bei der Altersversorgung. Mit der DEVK-Direktversicherung sparen Ihre Beschäftigten aus dem Bruttogehalt und bauen eine komfortable Vorsorge auf.

Die DEVK-Direktversicherung:
drei Beteiligte – eine starke Lösung

  • Die Direktversicherung (DV) ist eine Rentenversicherung, die von Ihnen als Arbeitgeber abgeschlossen wird. Es bestehen drei Möglichkeiten der Finanzierung:

  • Sie leisten als Arbeitgeber die Beiträge zusätzlich zum Gehalt (arbeitgeberfinanziert),

  • die Zahlungen werden im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Gehalt in den Vertrag eingebracht oder

  • Sie leisten einen Zuschuss zu den Beiträgen Ihrer Mitarbeitenden (Mischfinanzierung).

Motivation und Rechtsanspruch

Seit 2002 haben Ihre Mitarbeitenden gemäß Betriebsrentengesetz (BetrAVG) einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, sie haben also das Recht, einen Teil ihres Bruttoentgelts in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu investieren. Werden Sie proaktiv! Motivieren Sie Ihre Mitarbeitenden mit einem Zuschuss, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine Direktversicherung umzuwandeln. So erfüllen Sie auf der einen Seite gesetzliche Rechtsansprüche, auf der anderen Seite stärken Sie deren Bindung an Ihr Unternehmen und erhöhen so die Wettbewerbsfähigkeit. Wir unterstützen Sie und Ihre Mitarbeitenden hierbei gern.
Arbeitgeber
Versicherungs­nehmer
Arbeitnehmer
versicherte Person

Der Arbeitgeber­zuschuss –
eine Chance für alle

Seit 1. Januar 2019 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen mindestens 15 Prozent der Entgeltumwandlung als Zuschuss zu entrichten, soweit Sie Sozialversicherungs­beiträge einsparen. Bei bereits be­stehenden Vereinbarungen gilt dies seit dem 1. Januar 2022. Tarifverträge können von dieser Regelung abweichen. Die Zuschusspflicht besteht nur, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Somit entstehen keine zusätzlichen Kosten – es freut aber Ihre Mitarbeitenden.

Extra viel betriebliche Versorgung* für extra wenig Nettoaufwand

  • Ihre Mitarbeitenden können bis zu 302 Euro (4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) 2024) monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei in die Direktversicherung investieren. Im Einvernehmen mit Ihnen als Arbeitgeber können weitere 4 Prozent der BBG West steuerfrei eingezahlt werden. Dieser Betrag verringert sich um die Beiträge, die für eine Direktversicherung (vor dem 1. Januar 2005) nach § 40b Absatz 1 und 2 EStG genutzt werden.

    * Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach § 22 Nr. 5 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Leistungsempfangende, die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben für sämtliche Kapital- und Rentenleistungen aus der bAV den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen.

Vorteile der Entgelt­umwand­lung


ohne betriebliche Altersvorsorgemit betrieblicher Altersvorsorge
Bruttomonatsentgelt3.500,00 €3.500,00 €
Steuern gesamt471,69 €445,89 €
Sozialabgaben gesamt736,75 €715,70 €
Nettomonatsgehalt2.291,56 €–
Umwandlungsbetrag DV–100,00 €
Auszahlungsbetrag2.291,56 €2.238,41 €
Differenz zum bisherigen Nettoeinkommen0,00 €53,15 €
Arbeitgeberzuschuss DV (15 %)0,00 €15,00 €
Berechnungsgrundlage 2024: Tarif N R4, Gesamtbeitrag 115,00 €, Steuerklasse IV, keine Kinder, Kirchensteuer NRW, KV-Zusatzbeitrag 1,7 %

Vorteile der Direktversicherung im Betriebs­renten­stärkungs­gesetz –
gemeinsam sind Sie ein starkes Team!

Arbeitgeber

  • Erfüllung des Rechtsanspruchs auf betriebliche Altersvorsorge

  • minimaler Verwaltungsaufwand

  • keine Sozialabgaben im Rahmen der 4-Prozent-Grenze

  • keine Insolvenzbeiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein

  • keine zusätzlichen Verwaltungskosten

  • Versorgungsansprüche müssen nicht bilanziert werden

  • Auslagerung der Versorgungspflichten und -risiken

  • Einfache Mitgabe bei Arbeitgeberwechsel ohne Belastung für Sie

  • Beiträge sind Betriebsausgaben

  • Steuervorteile nutzen

  • flexible Gestaltungsmöglichkeiten

  • Mitarbeitende motivieren und binden

Arbeitnehmende

  • Hohe Steuerersparnisse: Bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) plus bis zu weitere 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können steuerfrei eingezahlt werden

  • keine Sozialabgaben auf die Beiträge im Rahmen der 4-Prozent-Grenze

  • Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mind. 15 Prozent, sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsabgaben einspart

  • Besteuerung der Leistungen erst im Leistungsfall und dies zu einem meist geringeren Steuersatz

  • optimale Gestaltungsmöglichkeiten durch flexible Beitragszahlung und flexiblen Rentenbeginn

  • direkter Leistungsanspruch gegenüber der Direktversicherung

  • Wahlmöglichkeit einer Kapitalzahlung anstelle einer lebenslangen Altersrente

  • einfache Mitnahme des Versorgungsanspruches bei Ausscheiden aus dem Unternehmen

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Unser Partner DEVK
Seit fast 140 Jahren sichert die DEVK das Leben der Menschen gegen die Risiken des Alltags ab. Seit der Einführung der ersten Lebensversicherung der DEVK im Jahr 1886 schützen wir seit jeher die Interessen und Berufe der Eisen­bahnerinnen und Eisenbahner. Heute vertrauen rund 4,2 Millionen Kundinnen und Kunden mit über 15,3 Millionen Risiken in allen Sparten der DEVK. Dass sie besonders treue Kundinnen und Kunden sind, liegt nicht zuletzt an der persönlichen Nähe: Bundesweit 1.200 Ge­schäftsstellen und 19 Bezirks­direktionen sprechen für sich.
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